In dem exklusiven Herrnhuter Geschenkset “Weihnachtsduft und Sternenglanz” mit Ministern ist enthalten:
- HUSS Räucherofen/Werkstattofen, handgefertigt
- 2 Räucherkerzen-Proben (Sandel und Weihrauch)
- 1 Herrnhuter Miniaturstern in weiß (Ø8cm) inklusive Beleuchtung mit LED
- 1 Batteriehalter zur Stromversorgung
- Größe: H/B/T 110mm/130mm/70 mm / Gewicht: 246 g
Über 160 Jahren werden die Sterne in Herrnhut traditionell von Hand gefertigt und der Räucherofen ist von der Firma HUSS exklusiv für das limitierte Weihnachtspräsent hergestellt. Die beiliegenden Räucherkerzen verbreiten überall ein weihnachtliches Ambiente.
Verschenken Sie Weihnachtsfreude!
Umweltschäden durch falsche Entsorgung von Batterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt in unserem Geschäft unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber (HG), mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb) enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes.
Elektrogeräte umweltgerecht entsorgen
Elektrogeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Gemäß der europäischen Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte müssen verbrauchte Elektrogeräte getrennt gesammelt und speziellen Sammel- und Rückgabesystemen zugeführt werden. Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.